Fortbildungspunkte

Mit dem 2004 in Kraft getretenen Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) wurde erstmals die Pflicht zur regelmäßigen fachlichen Fortbildung von Ärzten verankert. Alle Vertragsärzte müssen nun nachweisen, dass sie 250 Fortbildungspunkte innerhalb von 5 Jahren erworben haben.

Dieser erste Nachweiszeitraum endete am 30. Juni 2009. Bis zum Jahr 2014 müssen somit 250 neue Fortbildungspunkte belegt werden.

Um an den aktuell noch recht gut dotierten DMPs der gesetzlichen Krankenkassen teilnehmen zu können, sind Hausärzte über die gesetzliche Fortbildungspflicht hinaus verpflichtet, in regional unterschiedlichem Maß an speziell zertifizierten DMP-Fortbildungen teilzunehmen.

Speziell in den neu ausgehandelten Verträgen zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV-Verträgen) ist eine Pflicht zur zweimal jährlichen Teilnahme an Qualitätszirkeln zur Pharmakotherapie vorgesehen.

Seit ihrem Bestehen gilt die Bad Orber practica als Vorreiter einer qualitätsorientierten Fortbildungsveranstaltung für Hausärzte. Schon seit jeher war es practica-Teilnehmern möglich, Fortbildungspunkte zu sammeln. In den vergangenen Jahren waren jeweils 45 - 50 CME-Punkte zu erwerben. Die practica bietet somit ein Forum, in kurzer Zeit und in kompakter Form eine maximale Punktausbeute zu erzielen.

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